Messgeräte Eichung
Erst einmal ganz klar vorweg:
Die Verwendung von ungeeichten Wärme- und Wasserzählern ist verboten !
Wird ein nicht geeichtes Gerät vorsätzlich oder fahrlässig verwendet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 35 (Eichgesetz) und wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- Euro geahndet.
Im Supermarkt oder beim Metzger erwarten wir, dass die Waagen geeicht sind. An der Tankstelle wollen wir eigentlich auch nur so viel bezahlen, wie wir wirklich getankt haben. Da ist es doch logisch, dass die gleichen gesetzlichen Vorschriften auch bei Wärmezählern, Wasserzählern, Stromzählern usw. in unserer Wohnung gelten müssen.
Seit 1976 wird im deutschen Eichgesätz erwähnt, dass Kaltwasser-, Warmwasser- und Wärmezähler diesem unterstellt sind. Es soll sicherstellen, dass sowohl Mieter, als auch Wohnungseigentümer nur das zahlen, was sie auch wirklich verbraucht haben. Das geht natürlich nur mit Geräten die regelmäßig gewartet, bzw. gewechselt wurden, denn Wasser- und Wärmezähler verschleißen mit der Zeit. Durch Kalkablagerungen verschmutzen und verkrusten die mechanischen Teile im Laufe der Zeit und eine genaue Messung ist nicht mehr gewährleistet. Das Eichgesetz soll den Einsatz solcher nicht mehr geeigneter Messgeräte verhindern.
Für das Messwesen in Deutschland ist schon seit 1887 die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig und Berlin zuständig und die Eichaufsichtsbehörden der Bundesländer für die Einhaltung des Eichgesetzes.
Heizkostenverteiler und Warmwasserkostenverteiler unterliegen nicht der Eichpflicht, da bei diesen keine physikalischen Einheiten gemessen werden, sondern nur ein relativer Anteil am Gesamtverbrauch; sie sind nicht eichfähig.
Messgerätehersteller haben zwei Möglichkeiten eine Eichgültigkeitsbestätigung zu bekommen. Entweder die Eichung von amtlichen Eichbehörden (Eichämtern), oder von staatlich anerkannten Prüfstellen. Beider sind bei der Prüfung identisch und gleichwertig. In der Regel werden Wärme- und Wasserzähler von den staatlich anerkannten Prüfstellen geeicht. Die Eichämter haben einfach nicht die Möglichkeit jährlich Hunderttausende Geräte zu eichen. Man hat deshalb den Herstellern die Möglichkeit gegeben, selbst eine staatlich anerkannte und überwachte Prüfstelle zu werden. Um sicher zu gehen, dass die Messmethoden eingehalten werden, überwachen die Eichaufsichtsbehörden die firmeneigenen Prüfstellen mehrmals unangekündigt im Jahr.
Beim Ersteinbau müssen alle in Deutschland verwendeten Wärme- und Wasserzähler geeicht sein und nach 5 oder 6 Jahren nachgeeicht oder ausgewechselt werden.
Für die Einhaltung der Eichfrist ist immer der Besitzer verantwortlich (bei Mietwohnungen der Eigentümer)! Er bekommt vom Eichamt keine gesonderte Aufforderung! Man kann das mit dem TÜV vergleichen … nicht der Hersteller des Fahrzeuges ist für die Einhaltung 2 bzw. 3 Jahresfrist verantwortlich, sondern der Besitzer!
Die Eichordnung schreibt folgende Eichintervalle vor:
- Wärmezähler müssen alle 5 Jahre geeicht werden
- Warmwasserzähler dürfen 5 Jahre betrieben werden
- Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre geeicht werden
Alle geeichten Geräte sind mit einer deutlichen Kennzeichnung versehen, die an eine gut zugänglichen Stelle geklebt wurden und gegen Entfernung gesichert sind (werden beim Versuch der Entfernung zwangsläufig zerstört). Ist keine oder eine defekte Prüfmarke am Gerät, darf dieses nicht mehr verwendet werden (auch wenn es noch einwandfrei funktioniert!) und muss sofort ausgetauscht werden (§13 Eichordnung).
Häufig wird bei batteriebetriebenen Wärmezählern der Fehler gemacht, das Wechseln der Batterie als eine Art Eichung anzusehen und die zugelassene Einsatzdauer zu verlängern! Es wird durch das Wechseln nur die Stromversorgung wieder hergestellt, aber nicht das Gerät wieder aufbereitet!
Auch ist der Wechsel vom Rechenwerk alleine und Hydraulikgeber, Temperaturfühler usw. im Werk zu lassen, nicht als Austausch im Sinne des Eichgesetzes zu verstehen. Ein Betreiben eines falsch herum montierten Wasserzählers ist auch nicht zugelassen, obwohl man den negativen Wert auch ablesen und damit rechnen könnte.
